Homöopathie nun auch für „BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL“ -Versicherte als Kassenleistung
Mainz, 2. Dezember 2008 – Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat zum 1. Dezember 2008 mit der BKK Mobil Oil einen weiteren Vertrag zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung nach § 73 c SGB V abgeschlossen. Damit ist es der KV erneut gelungen, die neuen Vertragsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber zur Stärkung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen geschaffen hat, zu nutzen. Ab dem 1. Dezember 2008 können nun bestimmte homöopathische Behandlungen über die KV abgerechnet werden, die von den Versicherten der BKK Mobil Oil in Rheinland-Pfalz als Kassenleistung in Anspruch genommen werden.
"Wir nutzen die neuen gesetzlichen Möglichkeiten konsequent zur Verbesserung der Versorgung der Patienten und zur Verbesserung der Vergütung der Ärzte", kommentiert die stellvertretende Vorsitzende der KV RLP Dr. Sigrid Ultes-Kaiser.
Von dem Vertrag profitieren alle Versicherten der BKK Mobil Oil, sofern sie in Rheinland-Pfalz einen Vertragsarzt aufsuchen, der die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" führt. Weitere Voraussetzung für die teilnehmenden Ärzte ist die Verpflichtung, viermal jährlich an einer fachbezogenen Fortbildung teilzunehmen.
Für die KV RLP ist dies nun der 2. Vertrag nach § 73 c SGB V zum Leistungsspektrum der Homöopathie. Knapp 60 Ärzte in Rheinland Pfalz bieten diese Leistung im Rahmen des Vertrages mit der Gmünder Ersatzkasse bereits seit 2 Jahren für ihre Patienten an.
Seit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz können auch KV´en im Rahmen der besonderen ambulanten Versorgung so genannte Selektivverträge mit den Krankenkassen abschließen. Im Rahmen dieser Sonderverträge stellen die Krankenkassen zusätzliche finanzielle Mittel für bestimmte Leistungen zur Verfügung. Die Vergütung erfolgt deshalb außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung.
Homöopathie ist eine Behandlungsmethode der besonderen Therapierichtung, die auf einem Gesamtbild des kranken Menschen beruht. Im Mittelpunkt der Therapie steht deshalb die homöopathische Untersuchung (Anamnese). Die Arzneimittelwahl erfolgt anhand der Ähnlichkeitsregel, die besagt, dass Inhaltsstoffe beim Gesunden dem Krankheitsbild möglichst ähnliche Symptome hervorrufen und deren Gabe in potenzierter (verdünnter) Form erfolgt. Die Anwendung einer homöopathischen Therapie ist grundsätzlich bei solchen Erkrankungsformen indiziert, bei denen eine Heilung oder Linderung durch spezifisches therapeutisches Ansprechen potentiell - auch vor dem Hintergrund noch vorhandener Selbstheilungskräfte - zu erwarten ist. U.a. zur Behandlung chronischer und akuter Erkrankungen.
Mit Ergänzung der Homöopathie (als besondere Behandlungsmethode) um eine qualitative Dimension verfolgen die Vertragspartner das Ziel einer Standardisierung und Normierung der Behandlungsqualität bei gleichzeitiger Verbesserung der Patientenversorgung. Daneben sollen Wirtschaftlichkeit und Effizienz erhöht werden.
Über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) mit Sitz in Mainz vertritt die Interessen von rund 7.000 niedergelassenen Vertragsärzten, psychologischen Psycho¬therapeuten, ermächtigten Krankenhausärzten und angestellten Ärzten in medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Rheinland-Pfalz. Die KV RLP stellt im gesamten Bundesland eine am Bedarf orientierte, gleichmäßige wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung sicher und vertritt die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen. Darüber hinaus gewährleistet sie die korrekte Abrechnung der Mitgliederhonorare gegenüber den Krankenkassen und die Qualitätssicherung der medizinischen Leistungen. Des Weiteren unterstützt die KV RLP Patienten bei der Suche nach einem geeigneten Arzt oder Psychotherapeuten, bietet Veranstaltungen zu Gesundheitsthemen und koordiniert den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die KV RLP ist als Einrichtung der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter www.kv-rlp.de
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